VOB
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt in der BRD den Inhalt von Bauverträgen und die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Die VOB ist in drei Teile aufgeteilt:
- VOB/A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
- VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (VOB/A und VOB/C)